So funktionieren die Schutzfristen
| Zeitraum | Dauer |
|---|---|
| Vor der Geburt | 6 Wochen vor dem errechneten Termin (Verzicht möglich) |
| Nach der Geburt (Regelfall) | 8 Wochen |
| Nach der Geburt bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes | 12 Wochen |
In dieser Zeit gilt für dich ein Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt kannst du nicht auf die Schutzfrist verzichten. Vor der Geburt darfst du freiwillig weiterarbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst. Diese Erklärung kannst du jederzeit widerrufen.
Was gilt bei einer Frühgeburt?
Als medizinische Frühgeburt gilt, wenn dein Kind weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen besonders intensiv gepflegt werden muss. Dann beträgt die Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen. Kommt dein Kind vor dem errechneten Termin, kommen außerdem die Tage dazu, die du vor der Geburt nicht nutzen konntest. Wird der Termin überschritten, verkürzt sich die Frist nach der Geburt nicht.
Mutterschutz und Geld
Während des Mutterschutzes erhalten gesetzlich versicherte Frauen in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (bis zu 13 Euro pro Kalendertag) sowie, wenn das bisherige Nettoentgelt höher war, einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die genaue Höhe hängt von deiner Versicherung und deinem Einkommen ab. Frage dazu bei deiner Krankenkasse nach.
Was solltest du jetzt tun?
- Teile deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mit, sobald du dich dazu bereit fühlst.
- Lass dir den Termin von deiner Frauenarztpraxis oder Hebamme bescheinigen. Den Termin kannst du mit dem Schwangerschaftsrechner eingrenzen.
- Beantrage das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse.
Quellen: § 3 Mutterschutzgesetz (gesetze-im-internet.de). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.